Erich von Mannstein – war er ein genialer Feldherr oder ein Mann, der Verantwortung für schwere Kriegsverbrechen trägt? Diese Frage lässt sich nicht mit einem einzigen Satz beantworten. Um ihr gerecht zu werden, müssen mehrere Ebenen betrachtet werden: seine operative Planung, seine taktischen Grundsätze, der Verlauf seiner Feldzüge und die untrennbare Verbindung all dieser Handlungen mit dem Charakter des Krieges, den das nationalsozialistische Deutschland führte. Mannstein wurde 1887 in eine preußische Soldatenfamilie geboren und schlug früh die militärische Laufbahn ein.

Im Ersten Weltkrieg diente er an der West- und Ostfront, vor allem im Stabsdienst. Nach dem Krieg blieb er in der Reichswehr, dem auf 100. 000 Mann begrenzten Heer der Weimarer Republik. In diesem kleinen, betont professionellen Offizierskorps verfeinerte er sein Verständnis von operativer Führung und galt bald als einer der begabtesten Generalstäbler seiner Generation.
Als die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen, passte er sich wie die große Mehrheit der Berufsoffiziere dem neuen Regime an. Nach dem Tod Hindenburgs leisteten die Soldaten einen persönlichen Treueeid auf Hitler – eine Bindung, die später immer wieder als Rechtfertigung für Gehorsam gegenüber verbrecherischen Befehlen angeführt wurde. Den Höhepunkt seines frühen Ruhms erreichte Mannstein als Chef des Generalstabs der Heeresgruppe A unter Generaloberst von Rundstedt. Im Winter 1939/40 bereitete die Wehrmacht den Angriff im Westen vor.
Der zunächst gültige Plan, unter dem Decknamen Fall Gelb, sah einen Hauptstoß durch Belgien und die Niederlande vor – ein Vorgehen, das an den Ersten Weltkrieg erinnerte und in einem langen Stellungskrieg enden konnte. Mannstein hielt diesen Ansatz für verfehlt und entwickelte eine alternative Konzeption, die später als Sichelschnitt in die Militärgeschichte einging. Sein Grundgedanke: den Schwerpunkt des Angriffs nicht in den Norden zu legen, wo der Gegner ihn erwartete, sondern weiter südlich durch die Ardennen – ein bewaldetes, hügeliges Gelände, das die alliierte Führung für Panzerverbände als kaum passierbar einschätzte. Dort sollten die schnellen Verbände in dichter Staffelung vorbrechen, die Maas überschreiten und zur Kanalküste durchstoßen, um die in Belgien vorrückenden alliierten Armeen abzuschneiden.
Das Entscheidende war die radikale Konzentration der Hauptkräfte auf eine einzige überraschende Stoßrichtung. Innerhalb der Heeresführung stieß Mannsteins Vorschlag zunächst auf Widerstand. Er wurde von seinem einflussreichen Posten weggelobt und auf einen weniger bedeutenden Kommandoposten versetzt. Erst als er im Februar 1940 Hitler persönlich seine Überlegungen vortragen konnte, fanden die Kerngedanken Eingang in den endgültigen Operationsplan.
Hitler griff den Gedanken des Schwerpunkts in den Ardennen begierig auf – er entsprach seiner Vorliebe für kühne Lösungen. Die Umsetzung im Mai und Juni 1940 schien Mannsteins Konzeption eindrucksvoll zu bestätigen. Der Durchbruch gelang bei Sedan, wo die Panzerverbände die französische Front aufrissen. Danach folgte ein außergewöhnlich schneller Vormarsch, der die alliierten Hauptkräfte tatsächlich abschnitt.
Mehrere Faktoren wirkten zusammen: die hohe Beweglichkeit der Panzer, die Eigeninitiative der unteren Kommandeure im Rahmen der Auftragstaktik und die klare Festlegung des Schwerpunkts. Doch der Feldzug zeigte auch die Grenzen dieser Erfolge. Vor Dünkirchen, wo sich die eingeschlossenen britischen und französischen Truppen sammelten, ließ Hitler die Panzer anhalten. Dieser umstrittene Haltebefehl ermöglichte es einem großen Teil des britischen Expeditionskorps, über den Ärmelkanal zu entkommen.
Die Einschließung blieb unvollständig. Das Beispiel macht deutlich, dass die operative Führung niemals losgelöst von den politischen Entscheidungen der obersten Führung betrachtet werden kann. Der Sieg im Westen festigte das NS-Regime im Inneren und verschaffte Hitler enormes Prestige. Er erlaubte der Führung, sich auf das eigentliche Ziel zu konzentrieren: die Vorbereitung des Angriffs auf die Sowjetunion.
Schon vor dem Westfeldzug hatte die Wehrmacht am Überfall auf Polen teilgenommen, einem Feldzug, der von Verletzungen des Kriegsrechts und ersten Massenverbrechen begleitet war. Mit dem Beginn des Angriffs auf die Sowjetunion im Juni 1941 trat Mannstein in jene Phase seiner Laufbahn ein, in der sich operatives Können und Verstrickung in den verbrecherischen Krieg untrennbar verbanden. Zunächst führte er das 56. Panzerkorps innerhalb der Heeresgruppe Nord und stieß tief ins Baltikum vor.
Wenig später erhielt er den Oberbefehl über die 11. Armee, der die Eroberung der Krim übertragen wurde. Der Feldzug auf der Krim, der sich bis 1942 hinzog, gilt als operatives Lehrstück. Zunächst musste die schmale, stark befestigte Landenge von Perekop überwunden werden.
Im Mai 1942 zerschlug die 11. Armee in der Schlacht auf der Halbinsel Kertsch eine zahlenmäßig überlegene sowjetische Truppenmacht. Den Höhepunkt bildete die Belagerung und der Sturm auf die Festung Sewastopol. Mannstein setzte eine massive Konzentration schwerer Artillerie ein, darunter das überschwere Eisenbahngeschütz Dora.
Für diese Leistung wurde er zum Generalfeldmarschall befördert. Doch genau in dem Raum, in dem die 11. Armee diese Erfolge errang, vollzogen sich zugleich schwerste Verbrechen. Im rückwärtigen Gebiet operierte die Einsatzgruppe D, eine mobile Mordeinheit, die Juden, kommunistische Funktionäre und andere als Feinde definierte Gruppen systematisch ermordete.
In der Verantwortungszone der 11. Armee erschoss sie Zehntausende Menschen. Mannstein erhielt regelmäßig Berichte über diese Massenerschießungen. Statt einzuschreiten, schuf er durch eigene Befehle die ideologische Grundlage für die Mitwirkung seiner Truppe.
Am 20. November 1941 erließ er einen berüchtigten Befehl, in dem er von seinen Soldaten Verständnis für die „harte Sühne am Judentum“ verlangte und erklärte, das „jüdisch-bolschewistische System“ müsse „ein für alle Mal ausgerottet“ werden. Mit dieser Sprache übernahm ein hoher militärischer Befehlshaber unmittelbar die mörderische Begrifflichkeit der NS-Vernichtungsideologie und reichte sie an die kämpfende Truppe weiter. Mannsteins Befehl stand nicht für sich allein.
Bereits vor dem Angriff hatte die oberste Führung Weisungen erlassen, die das Kriegsrecht außer Kraft setzten. Der Kommissarbefehl ordnete an, politische Kommissare der Roten Armee zu erschießen. Ein weiterer Erlass schränkte die Strafverfolgung von Wehrmachtssoldaten für Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung drastisch ein. Diese Befehle waren der Truppe bekannt, und ihre Umsetzung oder Duldung gehörte zu den schwersten Vorwürfen.
Wie konkret diese Haltung im Alltag wirkte, zeigt ein überliefertes Ereignis. Ein Hauptmann namens Ulrich Gunzert wurde Zeuge, wie Frauen und Kinder erschossen werden sollten, und wandte sich verstört an Mannstein mit der Bitte, das Verbrechen zu verhindern. Die Antwort des Feldmarschalls: Er solle die Sache vergessen und stattdessen an die Rote Armee denken. Damit wies der höchste Befehlshaber des Abschnitts den moralischen Einwand eines Offiziers bewusst ab.
Hinzu kommt, dass Mannstein sich Uhren übergeben ließ, die ermordeten Juden abgenommen worden waren. Solche Tatsachen widerlegen die spätere Behauptung, er habe von den Verbrechen nichts gewusst. Nach der Eroberung der Krim verlagerte sich Mannsteins Wirken in die großen Entscheidungsschlachten von 1942/43. Im Zusammenhang mit der Katastrophe von Stalingrad übernahm er den Oberbefehl über die neugebildete Heeresgruppe Don.
Im Dezember 1942 leitete er das Unternehmen Wintergewitter, einen Entsatzangriff zur Befreiung der eingeschlossenen 6. Armee. Dieser Vorstoß scheiterte – wegen mangelnder Kräfte, der sowjetischen Überlegenheit und der starren Befehle Hitlers, der jeden Ausbruch verbot und damit den Untergang der Armee besiegelte. Den nächsten und vielleicht meist bewunderten Erfolg erzielte Mannstein mit der Gegenoffensive bei Charkow im Februar und März 1943.
Nach dem Zusammenbruch der Front bei Stalingrad drängten sowjetische Verbände weit nach Westen vor und überdehnten ihre Nachschublinien. Mannstein ließ die Front zunächst nachgeben, führte eine elastische Verteidigung durch, sammelte konzentrierte Panzerverbände und führte dann einen kraftvollen Gegenstoß in die Flanke der überdehnten sowjetischen Spitzen. Der Erfolg beruhte auf Beweglichkeit, guter Aufklärung und den Fehlern der sowjetischen Führung. Doch auch dieser Erfolg muss in seinem wahren Preis gesehen werden.
Die Wiedereinnahme von Charkow stabilisierte die Front nur vorübergehend und wurde mit gewaltigen Verlusten erkauft. Vor allem verlängerte sie einen Krieg, dessen Fortsetzung weiteres millionenfaches Leiden bedeutete. Im Sommer 1943 folgte die Schlacht im Kursker Bogen, das Unternehmen Zitadelle, das an der tief gestaffelten sowjetischen Verteidigung scheiterte. In den anschließenden Abwehrkämpfen bis 1944 führte Mannstein einen zäh beweglichen Rückzug, geriet jedoch zunehmend in Konflikt mit Hitler, der jede Aufgabe von Gelände untersagte.
Wenn man fragt, warum Mannsteins Operationen mal gelangen und mal scheiterten, lässt sich ein Muster erkennen. Erfolgreich war er dort, wo er über bewegliche Verbände frei verfügen, den Schwerpunkt selbst bestimmen und auf die Eigeninitiative seiner Führer bauen konnte – also auf der Krim und bei Charkow. Er scheiterte dort, wo ihm die nötigen Kräfte fehlten, wo der Gegner eine erdrückende Überlegenheit besaß oder wo Hitlers starre Haltebefehle ihm jeden Bewegungsspielraum nahmen – also bei Stalingrad und in den späteren Abwehrkämpfen. Doch der Blick darf nicht bei der reinen Karte stehen bleiben.
Jeder dieser Erfolge bedeutete die Fortsetzung eines Krieges, der für die betroffenen Völker katastrophale Folgen hatte, und jede gewonnene Schlacht verlängerte die Herrschaft eines Regimes, das im selben Zeitraum den Massenmord an Millionen Menschen betrieb. Der militärische und der moralische Maßstab fallen hier vollständig auseinander. Über diesen gesamten Abschnitt hinweg muss eine Tatsache festgehalten werden: Alle diese Operationen fanden im Rahmen eines Krieges statt, dessen Ziel nicht allein der Geländegewinn war, sondern die Vernichtung eines politischen und rassistisch definierten Feindes sowie die rücksichtslose Ausbeutung der eroberten Gebiete. Dazu gehörten die Verschleppung von Zivilisten zur Zwangsarbeit, die systematische Ausplünderung und die Politik der verbrannten Erde bei jedem Rückzug, bei der Dörfer zerstört, Vorräte vernichtet und die Bevölkerung ihrer Lebensgrundlage beraubt wurde.
Mannstein wusste um die Tätigkeit der Mord- und Terrorapparate in seinem Bereich. Er stellte ihnen Nachschub und Transportmittel zur Verfügung und erließ Befehle, die den Terror erleichterten. Damit war er nicht ein unbeteiligter Fachmann des reinen Krieges, sondern ein Befehlshaber innerhalb eines verbrecherischen Systems. Besonders sichtbar wurde der verbrecherische Charakter in der Phase der Rückzüge, als Mannsteins Verbände nach Westen zurückgingen.
Die Truppe wandte planmäßig die Politik der verbrannten Erde an: ganze Landstriche wurden verwüstet, Dörfer niedergebrannt, Brunnen unbrauchbar gemacht, Vorräte vernichtet. Zugleich wurde die Zivilbevölkerung zwangsweise verschleppt, ohne Rücksicht auf ihr Überleben. Diese Maßnahmen folgten Befehlen, die auf der Ebene der Heeresgruppen ausgegeben wurden. Mannstein gehörte zu den Befehlshabern, die solche Anordnungen erließen oder weitergaben – diese Befehle bildeten später einen festen Bestandteil der Anklage.
Im März 1944 wurde Mannstein wegen seiner Differenzen mit Hitler über die Führung der Abwehrkämpfe seines Kommandos enthoben und nicht wieder verwendet. Bei Kriegsende geriet er 1945 in britische Gefangenschaft. Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess trat er als Zeuge auf und bemühte sich, das Bild einer sauberen, von der Politik getrennten Wehrmacht zu zeichnen. Diese Selbstdarstellung legte den Grundstein für eine Legende, die das öffentliche Bild der Generalität über Jahrzehnte prägen sollte.
Doch zunächst musste sich Mannstein selbst vor Gericht verantworten. Vor einem britischen Militärtribunal in Hamburg fand von August bis Dezember 1949 der Prozess statt. Die Anklage umfasste 17 Punkte, die sich auf den Umgang mit Kriegsgefangenen, die Behandlung der Zivilbevölkerung und die Mitwirkung an Verbrechen im Osten bezogen. Am Ende wurde Mannstein in neun Punkten für schuldig befunden.
Zu den Schuldsprüchen gehörten: die schlechte Behandlung von Kriegsgefangenen bis hin zur Duldung ihrer Erschießung, der Einsatz von Gefangenen bei völkerrechtlich verbotenen militärischen Arbeiten, die Verschleppung von Zivilisten zur Zwangsarbeit, die Befehle zur verbrannten Erde sowie die Mitverantwortung für die Erschießung von Kommissaren und Zivilpersonen. In anderen Punkten wurde er freigesprochen, darunter im Vorwurf der unmittelbaren Mittäterschaft an der planmäßigen Massenvernichtung der Juden. Dieser Freispruch bedeutete jedoch nicht, dass das Gericht ihn für unwissend hielt. Aus den Beweisen ergab sich klar, dass er von der Tätigkeit der Mordkommandos Kenntnis besaß und ihnen praktische Unterstützung gewährte.
Die entscheidenden Beweismittel waren seine eigenen unterschriebenen Befehle, die Meldungen über die Erschießung von Kommissaren, die Bereitstellung von Transportraum und die Absperrung von Erschießungsstätten zugunsten der Einsatzgruppe D sowie die Aussagen zahlreicher Zeugen. Die Verteidigung stützte sich auf drei Argumente: erstens, Mannstein habe von den schlimmsten Verbrechen nichts gewusst; zweitens, die militärische Notwendigkeit habe harte Maßnahmen gerechtfertigt; drittens, der Befehlsnotstand – die Pflicht zum Gehorsam gegenüber der höheren Führung. Das Gericht folgte diesen Argumenten nur teilweise. Es stellte fest, dass ein Befehlshaber dieser Ebene über die Vorgänge in seinem Verantwortungsbereich hätte unterrichtet sein müssen und verpflichtet gewesen wäre, Verbrechen zu verhindern, statt sie zu dulden oder zu fördern.
Der Hinweis auf Befehle von oben entband nicht von der persönlichen Verantwortung für offenkundig rechtswidrige Handlungen. Das Urteil lautete auf 18 Jahre Haft. Die Strafe wurde später auf 12 Jahre herabgesetzt, und schon im Mai 1953 kam Mannstein wieder frei. Die vorzeitige Entlassung wurde offiziell mit seinem Gesundheitszustand begründet, doch dahinter standen politische Erwägungen.
Im Zusammenhang mit dem Kalten Krieg und der bevorstehenden Wiederbewaffnung der Bundesrepublik setzten sich einflussreiche Persönlichkeiten für eine milde Behandlung der ehemaligen Befehlshaber ein, darunter Winston Churchill und Konrad Adenauer. Der einstige Gegner sollte als Partner von morgen gewonnen werden. Die Bedeutung des Hamburger Prozesses reicht weit über den Einzelfall hinaus. Er bestätigte den Grundsatz, dass ein hoher Befehlsrang nicht von der Verantwortung für offenkundige Verbrechen entbindet und dass die Berufung auf Gehorsam dort ihre Grenze findet, wo eindeutig rechtswidrige Handlungen verlangt werden.
Zugleich offenbarte der Prozess die Schwierigkeiten der juristischen Aufarbeitung in der Nachkriegszeit: Die Beweisführung über große Stäbe hinweg war aufwendig, und das politische Umfeld drängte rasch auf einen Schlussstrich. Erst Jahrzehnte später, durch die Arbeit kritischer Historiker und große Ausstellungen über die Verbrechen der Wehrmacht, wurde die Vorstellung von der sauberen Truppe systematisch widerlegt. Diese Forschung machte deutlich, dass die reguläre Armee tief in die Verbrechen des Vernichtungskrieges verstrickt war und dass Befehlshaber wie Mannstein nicht am Rand, sondern im Zentrum dieser Verstrickung standen. Nach seiner Freilassung trat Mannstein als militärischer Berater auf und veröffentlichte 1955 seine Memoiren unter dem Titel „Verlorene Siege“.
In diesem Werk zeichnete er das Bild eines hochprofessionellen Soldaten, dessen Erfolge nur an der Einmischung eines militärisch dilettantischen Hitler gescheitert seien. Die Verbrechen des Regimes, die Massenmorde im Osten und seine eigene Mitwirkung blieben weitgehend ausgeblendet. Die historische Forschung hat diese Erzählung gründlich kritisiert. Sie weist auf die Tendenz des Werkes hin, den Mythos einer sauberen Wehrmacht zu erschaffen, den verbrecherischen Charakter des Krieges auszublenden und den Verfasser durchgehend zu rechtfertigen.
Die Wirkung dieser Memoiren war beträchtlich: Sie prägten über Jahrzehnte das Bild Mannsteins als eines unpolitischen militärischen Genies und stützten die Vorstellung, die Generalität habe nur ihre Pflicht erfüllt, während die Verbrechen allein der politischen Führung anzulasten seien. Am Ende führt die Geschichte Mannsteins vor Augen, wie militärische Fähigkeiten von hohem Rang von einem aggressiven und verbrecherischen Staat in Dienst genommen werden können und wie die juristische Verantwortung für konkretes Handeln und Unterlassen eines Befehlshabers unabhängig von seinem Ruf und Rang fortbesteht.